Entgelte für Wasser und Abwasser
Wassergebühren (Wasserzins)
Gebührenmaßstab:
ermittelter Wasserverbrauch
Gebührensatz:
Verbrauchsgebühr 1,75 Euro/m³ (zzgl. 7% MwSt)
Weiter ist eine Grundgebühr, die nach der Zählergröße erhoben wird, an die Gemeinde zu entrichten. Die Grundgebühr ergibt sich aus § 41 der gemeindlichen Wasserversorgungssatzung (394,6 KB).
Wasserversorgungsbeitrag
Beitragsmaßstab:
Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor=Nutzungsfläche
Der Nutzungsfaktor ist abhängig von der baulichen Ausnutzbarkeit des Grundstücks. Der jeweilige anzuwendende Nutzungsfaktor ist aus den §§ 30 - 33 der gemeindlichen Wasserversorgungssatzung (394,6 KB) ersichtlich.
Beitragssatz:
je m² Nutzungsfläche 2,64 Euro (inkl. 7 % MwSt)
Abwassergebühr
Schmutzwassergebühr:
als Schmutzwassergebühr gilt das dem Grundstück zugeführte Frischwasser: 2,25 Euro/m³
Niederschlagswassergebühr:
als Niederschlagswasser gilt die auf dem jeweiligen Grundstück ermittelte abflussrelevante Fläche 0,35 Euro/m²
Abwasserbeitrag
Beitragsmaßstab:
Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor=Nutzungsfläche
Der Nutzungsfaktor ist abhängig von der baulichen Ausnutzbarkeit des Grundstücks. Der jeweilige anzuwendende Nutzungsfaktor ist aus den §§ 27 - 30 der gemeindlichen
Wasserversorgungssatzung ersichtlich.
Beitragssatz:
- für öffentlichen Abwasserkanal je m² Nutzungsfläche
3,90 Euro - für mechanisch/biologischen Teil des Klärwerks je m² Nutzungsfläche 1,32 Euro